Die UN-Behindertenrechtskonvention nichts über uns, ohne uns
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Abkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen fördert.
NEWSBARRIEREFREIHEIT
Leon Fuchs
2/5/20252 min read


Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein wegweisendes internationales Abkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen fördert. Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Für Deutschland gilt sie seit dem 26. März 2009
Ziele und Grundprinzipien der UN-BRK
Das Hauptziel der UN-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Sie betont, dass Behinderung nicht als Defizit, sondern als Teil der menschlichen Vielfalt zu betrachten ist.
Zentrale Prinzipien der Konvention sind:
-Autonomie und Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihr Leben frei zu gestalten. Dies bedeutet, dass Menschen, die eine körperliche Einschränkung haben, dennoch ein Recht darauf haben, ihr Leben und Alltag frei und selbstbestimmt zu gestalten.
- Inklusion: Die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen wird als Menschenrecht definiert. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit einer körperlichen Einschränkung oder mit einer lern/Verständniseinschränkung nicht von vornherein gleich in Förderschulen oder später in „Werkstätten“ abgeschoben werden können, sondern gezielt gefördert und mit Unterstützung von Fördermittel im allgemeinen Alltag mit integriert. (zb. Schulen, Universitäten, oder allgemeinen Arbeitsmarkt)werden. Inklusion ist auch die freie Entscheidung, in welches Restaurant, Kino etc. man gehen will ohne auf Hindernisse zu stoßen z.B. Treppen , zu enge Flure, die einen Besuch nicht möglich machen. Dies geht in Barrierefreiheit über.
-Barrierefreiheit: Hindernisse in physischen, digitalen und sozialen Umgebungen sollen beseitigt werden.
Wichtige Bestandteile der Konvention
Die UN-BRK umfasst 50 Artikel, die verschiedene Aspekte des Lebens von Menschen mit Behinderungen regeln. Zu den zentralen Themen gehören:
1.Barrierefreiheit (Artikel 9):
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe. Dazu gehören zugängliche Gebäude, öffentlicher Verkehr, Webseiten und Kommunikationsmittel.
2. Recht auf Bildung (Artikel 24):
Die Konvention fordert inklusive Bildungssysteme, die sicherstellen, dass Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit anderen lernen können.
3. Recht auf Arbeit (Artikel 27):
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu einem offenen Arbeitsmarkt haben und vor Diskriminierung geschützt werden.
4. Selbstbestimmtes Leben (Artikel 19):
Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes sowie Zugang zu Unterstützungsdiensten wird garantiert.
5. Bewusstseinsbildung (Artikel 8): a
Die Gesellschaft soll durch Kampagnen für die Rechte und Potenziale von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Umsetzung in der EU und Deutschland
Die EU selbst ist Vertragspartei der UN-BRK und hat sie am 22. Januar 2011 ratifiziert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In Deutschland wurden nationale Aktionspläne entwickelt, um die Konvention in Gesetzen, Förderprogrammen und Projekten zu verankern. Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf, etwa bei der Inklusion im Bildungssystem oder bei der Wohnsituation schwerbehinderter Menschen.
Die Schul- und Ausbildung in Deutschland muss inklusiver und gleichberechtigter werden. Es darf meiner Meinung nach nicht so einfach möglich sein, körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen in Sonderschulen zu vermitteln.
Außerdem gibt es großen Handlungsbedarf beim Wohnungsmarkt in ganz Deutschland. Da Wohnraum grundsätzlich schon schwer zu bekommen ist, ist es für Menschen mit einer körperlichen Einschränkung noch schwieriger, adäquaten Wohnraum zu bekommen. Man kann auf noch weniger Auswahl bei der Wohnungssuche zurückgreifen.
Fazit
Die UN-Behindertenrechtskonvention markiert einen Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ihre Umsetzung erfordert jedoch kontinuierliche Anstrengungen aller Beteiligten – von Regierungen bis hin zur Zivilgesellschaft –, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der niemand ausgeschlossen wird.
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Grundsatz der UN-BRK bleibt ein zentraler Appell für echte Teilhabe und Mitbestimmung.
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