Eigenständige Reisen mit Assistenz und was beachtet werden sollte

In diesem Blog-Artikel geht es um die eigenständige Reise mit Unterstützung von einer 24 Stunden persönlichen Assistenz und die Beantragung der notwendigen Leistungen und was man darüber hinaus bei der Planung der Reise beachten sollte.

24 STUNDEN ASSISTENZ

Leon Benjamin Fuchs

10/18/20242 min read

Es gibt die Möglichkeit, mithilfe einer Assistenz eigenständig Urlaubsreisen zu genießen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe kann man Anteile der Kosten für die AssistInnen und deren Unterbringung beantragen.

Die Beantragung so einer Assistenz ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die Pflegestufe sollte 4 – 5 betragen und ein Schwerbehinderungsausweis vorliegen. Ihr könnt das ganze auch beantragen, wenn Ihr eine 24-stündige Alltagsassistenz habt. Diese Leistungen der Reiseassistenz könnt Ihr einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Assistenzkosten mit einem Angebot eingereicht werden und die Unterbringungskosten/Lebensmittelkosten kalkuliert und aufgeschlüsselt werden. Bei der Kalkulation sollte beachtet werden, dass die Unterbringungskosten für den Assistenznehmer z.B. durch drei Personen geteilt werden müssen und die zwei Assistent:innen zusammengerechnet werden. Es ist auch möglich, Lebensmittelkosten für die Assistenz mit zu beantragen. Dies muss mit in der Beantragung aufgeschlüsselt werden. Die Fahrtkosten der Hin- und Rückfahrt können ebenfalls teilweise erstattet werden. Um einen sorgenfreien und erholsamen Urlaub mit Assistenz zu erleben, sollte man auch in Betracht ziehen, dass Unternehmungen nicht abgesetzt werden können.

Darüber hinaus sollte man Folgendes im Reisegepäck haben: Wenn man z.B. mit dem Auto in der EU unterwegs ist, braucht man einen gültigen EU-weiten Parkausweis - sonst wird's teuer. ;)
Als Mann sollte man bei längeren Strecken mit dem Auto, eine Urinflasche oder "ROADBAG" Taschen-WC dabei zu haben. Wenn man diese Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen möchte, gibt es in der EU z.B. öffentliche Behindertentoiletten, die durch einen sog. Euroschlüssel geöffnet werden können. Dieser muss dennoch vorher bei einer öffentlichen Stelle mit Vorlage eines gültigen Behindertenausweises beantragt werden. Hier findet Ihr das Formular für die Beantragung.

Bei den meisten Reisezielen können Unternehmungen wie Museen oder andere kulturelle Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen ermäßigt sein und einer der Assistent:innen kann als Begleitung kostenlos mit rein.

Es gibt viele Unterkünfte, die für körperlich eingeschränkte Personen geeignet sind. Wie zum Beispiel waren in den Niederlanden, in der Nähe von Balk in einer Ferienwohnungsanlage, die gleichzeitig ein Wassersportzentrum ist, wo man als Rollstuhlfahrer nicht nur sehr schön und sehr komfortabel wohnen kann, sondern auch mit mehreren Booten die Gegend erkunden kann. Die Boote sind für E-Rollstühle und Schieberollstühle geeignet.

Hier zur Webseite der Ferienwohnungsanlage, Sailhus. Homepage Sailhus.

Bei Interesse unterstütze ich Euch gerne bei der Urlaubsvorbereitung mit Assistenz. Kontaktinformation findest du hier.

Assistenznehmer und zwei Assistenten im Urlaub.
Assistenznehmer und zwei Assistenten im Urlaub.